Blizzard Kostümwettbewerb Wettbewerbsbedingungen
VOM 2. OKTOBER BIS ZUM 1. NOVEMBER
Blizzard Kostümwettbewerb Wettbewerbsbedingungen
Artikel 1: Die Firma Vivendi Universal Games International S.A., Hauptgeschäftsstelle in Velizy Villacoublay (78143), 32 Avenue de l’Europe, die unter dem Markennamen Blizzard agiert, organisiert auf der folgenden Webseite: www.wow-europe.com vom 3. Oktober 2006 bis zum 1. November 2006 (eingeschlossen) ein Gewinnspiel.
Artikel 2: : Teilnehmen können alle natürlichen Personen mit einem Mindestalter von 15, Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Großbritannien oder Luxemburg und Personen mit einem Mindestalter von 18, deren Wohnsitz in Dänemark, Deutschland, Finnland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Spanien oder Irland liegt und World of Warcraft-Abonnent sind. Mitarbeiter/innen von Vivendi Universal Games International und deren Angehörige, sowie Tochtergesellschaften und Geschäftspartner sind nicht gewinnberechtigt.
Artikel 3: Die Teilnehmer akzeptieren automatisch die Teilnahmebedingungen dieses Gewinnspiels und erkennen die Tatsache an, dass dieses Gewinnspiel dem französischen Gesetz unterliegt, da sich der Firmensitz des Veranstalters in Frankreich befindet
Artikel 4: Das Nichtakzeptieren der Teilnahmebedingungen führt zur Annullierung der Teilnahme.
Artikel 5: Es wird jeweils nur eine Teilnahme pro Haushalt zugelassen (identischer Familienname, identische Adresse).
Artikel 6: Die Teilnehmer müssen die Webseite besuchen und das dortige Webformular ausfüllen und zusammen mit ihrem Beitrag abschicken.
Artikel 7: Alle Einsendungen für das Gewinnspiel müssen für gültig erklärt und online von dem Teilnehmer vor dem 1. November 2006, 0:00 Uhr, an Blizzard Entertainment eingesendet werden. Die Kosten für das für die Teilnahme notwendige Telefonat wird nach schriftlicher Anfrage an Blizzard Europe, TSA 60 001, 78143 Vélizy-Villacoublay Cedex Frankreich zurückerstattet. Die Anfrage sollte sich auf das Gewinnspiel beziehen, leserlich den Namen und Vornamen beinhalten, sowie die Angaben des Teilnehmers der die Rückvergütung beantragt, angeben. Die Kosten werden bis zu maximal 0,50 € zurückerstattet.
Artikel 8: Ziel des Gewinnspiels
Die Spieler müssen ein Kostüm erstellen und formen nach dem Design oder Motiv eines Blizzard-Spiels. Kostüme werden nach Originalität, Kreativität und Komplexität des Designs beurteilt. Teilnehmer müssen ein Foto einschicken, wo sie das Kostüm tragen und ein weiteres Bild, welches sie in normaler Kleidung zeigt. Die Bilder müssen im .JPEG oder .JPG Dateiformat eingeschickt werden und dürfen eine Größe von 2 MB nicht überschreiten.
Der Screenshot sollte anschliessend mittels der Wettbewerbs-Formular eingeschickt werden.
Eine Jury wird dann die Gewinner des Wettbewerbs nach Kreativität, Originalität und Genauigkeit der Darstellung des Charakters, der Klasse, des Events oder Person nach der das Kostüm erstellt wurde, bestimmen. Die Gewinner werden per E-Mail informiert. Somit wird eine gültige E-Mail-Adresse Voraussetzung für die Teilnahme und den Gewinn sein.
Artikel 9: Die folgenden Preise werden vergeben:
Die 5 besten Kostüme werden einen iPod mit Blizzard-Motiv gewinnen (kommerzieller Wert: 209€ inkl. Steuern).
Artikel 10: Die Gewinner werden innerhalb von 10 Geschäftstagen benachrichtigt. Die Preise werden per Post an die Gewinner an die von ihnen in der Webform genannte Adresse geschickt.
Artikel 11: Ein Wiederverkauf des Preises ist strikt untersagt. Des Weiteren ist keinerlei Barauszahlung, ein Umtausch gegen einen anderen Preis oder eine andere Dienstleistung, welche bereits von einem Teilnehmer gewonnen wurden, möglich.
Artikel 12: Die persönlichen Angaben jedes Teilnehmers (Name und E-Mail-Adresse) werden an den Server von Vivendi Universal Games International übertragen, der die Daten verwaltet. Die Daten jedes Benutzers werden während des Online-Abonnements auf der Website www.wow-europe.com nach dem Gesetz « Informatique et Libertés » vom 6. Januar 1978 und seiner Korrekturen, sowie nach der Europäischen Direktive Nr. 95/46/CE gesammelt und verwaltet.
Jeder Teilnehmer gibt Vivendi Universal Games International die Erlaubnis, die Informationen über seine Person innerhalb der Rahmenbedingungen des Gesetztes « Informatique et Libertés » vom 6. Januar 1978 zu verwenden. Jeder Benutzer erhält zudem das Recht der Einsicht und ggf. der Aktualisierung seiner persönlichen Daten.
Artikel 13: Im Falle von Rechtsstreitigkeiten sind nur Gerichte zulässig, die für die Hauptniederlassung der veranstaltenden Firma zuständig sind.
Artikel 14: Haftung
Im Falle von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Vivendi Universal Games International liegen, im Falle von zufälligen Ereignissen oder extremen Umständen (Feuer, Überflutung, Naturkatastrophen, Angriffen auf das IT-System, Streik, Gefährdung der finanziellen und technischen Realisierung des Gewinnspiels usw.) und auch im Falle einer eigenen Haftung behält sich Vivendi Universal Games International das Recht vor, das Gewinnspiel zum Teil oder komplett abzusagen. Das gegenwärtige Gewinnspiel wird im Falle von außergewöhnlichen Umständen, die nicht in der Hand von Vivendi Universal Games International liegen, abgebrochen, ohne dass die Teilnehmer oder die Sieger eine Form der Kompensation erhalten. Des Weiteren behält sich Vivendi Universal Games International das Recht vor, jeder Person die Teilnahme am gegenwärtigen Gewinnspiel zu verweigern, wenn diese Person willentlich gegen die oben genannten Bedingungen verstoßen haben sollte, einen Betrugsversuch unternahm oder gar den Ablauf des Gewinnspiels gefährdete. Darüber hinaus behält sich Vivendi Universal Games International das Recht vor, jede Person zu verklagen, die versuchte zu betrügen, zu täuschen oder gegen die Teilnahmebestimmungen verstieß. Einem Gewinner, der das Gewinnspiel auf eine der hier beschriebenen Art und Weise behinderte, wird jeglicher Gewinn rechtsgültig aberkannt. Jede Hinzufügung und Abänderung der Bestimmungen wird im Internet bekannt gegeben und als Anhänge zu diesem Dokument betrachtet.